Vorausschauend gestalten und bestimmen!
Häufig ordnen Erblasser in ihrem Testament für ihre Erbschaft die Testamentsvollstreckung an. Dies ist in der Regel sinnvoll, weil ein Testamentsvollstrecker die Abwicklung in der Regel zeit- und mittelschonender vollziehen kann als die Erben selbst. Zudem verhindert der Einsatz eines Testamentsvollstreckers oftmals, dass die Erben sich im Zuge der Abwicklung des Nachlasses zerstreiten. |
Hat der Testamentsvollstreckung nur die Abwicklung des Nachlasses zu übernehmen, so orientiert er sich dabei an den gesetzlichen Vorgaben - die allerdings durch entsprechende Anweisungen des Erblassers nach dessen Wünschen geändert werden können. Die gesetzlichen Regelungen gehen dahin, dass der Testamentsvollstrecker teilbares Vermögen (insbesondere also Geldvermögen) zwischen den Erben entsprechend ihren Erbanteilen aufteilt, und nicht teilbares Vermögen (insbesondere Grundstücke, Wertgegenstände, etc) veräußert und dann den Erlös unter den Erben aufteilt. Da solche Lösungen nicht unbedingt den Interessen der Erben gerecht werden, sollte der Erblasser dem Testamentsvollstrecker bei der Auseinandersetzung ein Ermessen einräumen. Dann kann der Testamentsvollstrecker beispielsweise einzelne Wertgegenstände unter den Erben aufteilen und dem jeweils begünstigten Erben aufgeben, dies gegenüber den anderen Erben auszugleichen - wenn diese nicht anderweitig begünstigt werden. Um die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker richtig ausüben zu können, wurde eine Fortbildung zum "Zertifizierten Testamentsvollstrecker (AGT)" erfolgreich durchgeführt, wobei das Zertifikat durch eine regelmäßige Weiterbildung aufrecht erhalten wird.
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Auseinandersetzungsvollstreckung, Abwicklungsvollstreckung, Verwaltungsvollstreckung
Haben Sie sich schon einmal überlegt, was heute passieren würde, wenn Sie gestern gestorben wären?
Der Tod ist sicherlich eines der unangenehmsten Dinge, um die man sich Gedanken machen möchte, und trotzdem ist die Auseinandersetzung mit ihm notwendig, damit Ihr Nachlass auch in Ihrem Sinne verteilt wird.
Wenn Sie ein Testament verfasst haben, haben Sie schon gut vorgesorgt. Natürlich haben Sie dort Ihre Wünsche so deutlich wie möglich formuliert und im Idealfall auch Ihren Nachlass gerecht verteilt, und trotzdem ist ein Streit unter den Verbliebenen häufig abzusehen. Deshalb ist es gut zu wissen, dass es jemanden gibt, der sich nach dem Tod um die Erfüllung Ihres letzten Willens kümmert, das Vermögen verteilt, Schulden eintreibt, Gegenstände verkauft und Auflagen überwacht.
Wenn Sie uns als Testamentsvollstrecker ernennen, sorgen wir dafür, dass Ihr letzter Wille umgesetzt wird. Gerader als Steuerberater verfügen wir über die nötige Erfahrung, um auch komplizierte Erbfälle oder Unternehmensvermögen zu verteilen, und haben gleichzeitig auch das richtige Fingerspitzengefühl, um auch unerfahrenen Erben zu helfen oder Streitereien bei den Erben zu verhindern.
Die Testamentsvollstreckung ist, je nach Testament, aufzuteilen in eine
- Auseinandersetzungsvollstreckung
- Abwicklungsvollstreckung
- Verwaltungs- bzw. Dauervollstreckung
Während sowohl die Auseinandersetzungsvollstreckung als auch die Abwicklungsvollstreckung letztlich auf die Auseinandersetzung des Nachlasses gerichtet ist, steht bei der Verwaltungs- bzw. Dauervollstreckung die Vermögensverwaltung des Nachlasses im Vordergrund. Dies kann zum Beispiel sinnvoll sein, wenn Erben noch minderjährig sind oder Unternehmen im Sinne des Erblassers, meist befristet, weitergeführt werden sollen. Im Rahmen der ordnungsgemäßen Verwaltung haben wir das uns anvertraute Vermögen zu sichern und zu erhalten.
In einem persönlichen Gespräch erörtern wir gerne mit ihnen zusammen die auf Sie abgestimmten Gestaltungsmöglichkeiten der Testamentsvollstreckung. Sprechen Sie gerne Herrn Hans-Jürgen Bendt oder Herrn Gernoth Garbrecht vertrauensvoll an.
Übrigens: Haben Sie als Unternehmer bereits ein “Unternehmertestament“?
Unsere Leistungen im Rahmen der Testamentsvollstreckung:
- Gestaltungsberatung
- regelmäßige Überprüfung der bestehenden Vereinbarung im Hinblick auf Änderungen des Steuerrechts
- Steuerplanung zur Senkung der steuerlichen Gesamtbelastung
- Beratung hinsichtlich der steuerlichen Auswirkungen
- Unterstützung des/der Erben bei der Erfüllung der auferlegten steuerlichen Verpflichtungen
- Unterstützung bei der Erstellung von Erbschaftssteuererklärungen